Eine junge Dame erfährt bei der Testamentseröffunung in einem feudalen Herrenhaus, dass sie die Alleinerbin ist, obwohl sie nur entfernt mit dem Verstorbenen verwandt ist. Die restliche Sippschaft, die äußerst gerne etwas von dem Vermögen bekommen hätte, geht hingegen leer aus. Voraussetzung für die Erbschaft ist allerdings die klare geistige Verfassung der jungen Frau.